Vermietung der Wohnung: Mieterauswahl, Bonitätsprüfung, Erstellung von Mietverträgen, Kautionseinzug und Übergabe.
Einzug und Überwachung von Mieteinnahmen, Mahnwesen, Lastschriftabbuchungen sowie ggf. gerichtliche Durchsetzung bei Zahlungsausfällen.
Zahlung von Rechnungen (z. B. an Dienstleister oder WEG), Kontrolle von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie Abwehr unberechtigter Forderungen.
Instandhaltung des Sondereigentums: Koordination von Reparaturen, Schädenbehebung und Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten.
Prüfung und Abschluss von Versicherungen sowie Organisation von Wartungsarbeiten im Wohnungsbereich.
Wohnungsabnahmen bei Mieterwechseln mit Protokoll über den Zustand.
Mieterkommunikation: Abwicklung von Mieterhöhungen, Kündigungen, Mietminderungen, Abmahnungen und Beschwerden.
Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Behörden und Dienstleistern, inklusive Korrespondenz und Terminabstimmungen.
Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben (§§ 535 ff. BGB) und vertraglich vereinbarte Vertretung in Gerichtsangelegenheiten.