Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung).
Treffen aller Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums notwendig und dringlich sind (insbesondere kleinere, fristgebundene Maßnahmen).
Vertretung der Gemeinschaft nach innen und außen, z.B. gegenüber Dienstleistern, Behörden und Gerichten.
Einberufung und Leitung der jährlichen Eigentümerversammlung, Erstellung der Tagesordnung und Protokollführung.
Führung der Beschluss‑Sammlung und Überwachung der Beschlussumsetzung (z.B. Modernisierung, Hausordnung).
Kommunikation mit Eigentümern, Beirat und Dienstleistern, Bearbeitung von Beschwerden und Anliegen.
Erstellung des Wirtschaftsplans (Vorauszahlungen/Hausgeld, Rücklagen, laufende Kosten) und dessen Anpassung bei Bedarf.
Laufende Buchführung, Einzug der Hausgelder, Mahnwesen bei Rückständen, Verwaltung der Konten (Giro‑, Rücklagen‑ und ggf. Festgeldkonten).
Erstellung der Jahresabrechnung und oft Organisation der Heiz‑ und Betriebskostenabrechnung über Dienstleister.
Regelmäßige Objektbegehungen, Kontrolle des baulichen Zustands und der technischen Anlagen (z.B. Aufzug, Heizung, Brandmelder).
Planung, Einholung von Angeboten, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs‑ und Sanierungsmaßnahmen.
Organisation der Wartung nach gesetzlichen Vorgaben (z.B. Aufzug, Blitzschutz, Heizung) und Dokumentation der Prüfungen.
Abschluss, Prüfung und Verwaltung von Verträgen (Versicherungen, Hausmeister, Reinigungsdienst, Wartungsverträge usw.).
Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft, insbesondere bei Hausgeldrückständen (Mahnungen, ggf. Klagen über Anwalt).
Beachtung aktueller gesetzlicher Vorgaben und Rechtsprechung, Information der Eigentümer über relevante Änderungen.